GEZ hat Handy-Nutzer auf dem Kieker

Ginge es nach der Gebühren-Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sollten alle Internetnutzer ohne Fernseher künftig zu GEZ-Vollzahlern werden. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen wären betroffen. Zahlreiche Branchenexperten melden Bedenken an. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) befürchtet schwerwiegende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, sollte sich das neue Gebührenmodell durchsetzen. Was halten Sie davon? Machen Sie mit bei unserer Online-Umfrage zum neuen GEZ-Vorstoß. mehr ...



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Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt

Seit Jahrzehnten hält sich die Mär, dass man Daten auf Festplatten mehrfach mit unterschiedlichen Mustern überschreiben muss, um sie wirklich sicher zu löschen. Und das obwohl selbst spezialisierte Datenrettungsunternehmen unumwunden zugeben: Wenn eine Festplatte auch nur einmal mit Nullen überschrieben wird, sind alle Daten unwiederbringlich verloren.

Der Forensikexperte Craig Wright wollte mit dieser Legende endlich aufräumen. In einer wissenschaftlichen Untersuchung hat er zusammen mit Kollegen Festplatten verschiedener Hersteller und unterschiedlichen Alters unter die Lupe genommen, Daten unter kontrollierten Bedingungen überschrieben und die magnetischen Oberflächen anschließend mit einem Magnetkraftmikroskop untersucht. Das Paper wurde auf der ICISS 2008 vorgestellt und bei Springer in den Lecture Notes in Computer Science veröffentlicht (Craig Wright, Dave Kleiman, Shyaam Sundhar R.S.: Overwriting Hard Drive Data: The Great Wiping Controversy).

Das Ergebnis: Ob uralte 1-GByte-Platte oder (zum Zeitpunkt der Studie) aktuelles Laufwerk, nach einmaligem Überschreiben der Daten ist die Wahrscheinlichkeit, noch etwas rekonstruieren zu können, praktisch null. Na ja, nicht ganz: Wenn es um ein einziges Bit geht, von dem man ganz genau weiß, wo es steht, dann kann man es (in einem der genannten Beispiele) mit 56 Prozent Wahrscheinlichkeit korrekt rekonstruieren. Für ein Byte müsste man dann aber schon 8 Mal richtig liegen, was nur noch mit 0,97 Prozent Wahrscheinlichkeit klappt. Tja, und bei größeren Datenmengen jenseits von einem Byte ...

Das hindert freilich die Anbieter von Datenlöschprogrammen nicht, Software feilzubieten, die nach jahrzehntealten, für Disketten entwickelten Sicherheitsstandards Daten bis zu 35-mal überschreibt. Das gibt dem Löschenden das psychologisch wichtige Gefühl es gründlich gemacht zu haben, ist aber reine Zeitverschwendung.

Viel wichtiger für sicheres Löschen ist es, auch tatsächlich alle Kopien der zu löschenden Daten zu überschreiben. Hat man ein sensibles Dokument auf einem PC bearbeitet, so genügt es bei weitem nicht, die Datei zu überschreiben. Denn im Laufe der Bearbeitung sind die Daten unzählige Male in temporäre Dateien, Backups, Schattenkopien, Auslagerungsdateien und wer weiß wohin gespeichert worden. Um wirklich sicher zu gehen, dass auf einer PC-Festplatte nichts mehr zu retten ist, muss man sie Sektor für Sektor vollständig überschreiben. Das kostet zwar Zeit, aber kein Geld: Der dd-Befehl jeder x-beliebigen Linux-Distribution tut's ganz vorzüglich.

Quelle: heise.de


GEZ-Gebühr für Internet-PCs vor dem Aus?

Schwerer Schlag für die GEZ: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Urteil die Gebührenpflicht für gewerblich genutzte Internet-PCs grundsätzlich in Frage gestellt.

Das Gericht sieht keine Rechtsgrundlage, die die Erhebung von Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte Internet-PCs rechtfertigt. Nach Auffassung des Gerichts fallen so genutzte Computer nicht in die Kategorie der "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte", für die eine Gebührenpflicht besteht.

Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" verstehe unter dem Begriff Geräte, deren primärer oder mindestens sekundärer Zweck der Empfang von Fernseh- oder Radiosignalen sei. Ein PC, insbesondere ein gewerblich genutzter, falle nicht unter diese Definition.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ist bereits das zweite Gericht, das entsprechend urteilt. Anfang Oktober gab das Verwaltungsgericht Münster einem klagenden Studenten recht, der argumentierte, er nutze seinen Computer lediglich im Rahmen des Studiums, nicht jedoch zum Rundfunkempfang.

Beide Gerichte beriefen sich in ihren Urteilen auf die ARD/ZDF-Onlinestudie, die ermittelte, dass lediglich 3 bis 4 Prozent der Internetnutzer ihren PC als Radio oder Fernseher nutzen. Experten gehen nun davon aus, dass die Gebühr für Internet-PC erneut einer Prüfung unterzogen werden wird. 

mehr Infos : www.chip.de/news/GEZ-Gebuehr-fuer-Internet-PCs-vor-dem-Aus_33841198.html



Neue Abzock-Falle im Internet

Die Masche der Abzock-Gauner ist immer dieselbe. Es beginnt mit einem Telefonanruf: Eine Tonbandstimme teilt mit, dass für den Angerufenen eine Nachricht von einem Nachbarn hinterlassen wurde. Diese könne jedoch nur über die Internetseite www.nachbarschaftspost.com abgerufen werden.

Auf der Seite muss ein Zahlencode eingegeben werden, den die Bandstimme am Telefon diktiert. Wer den Code, Telefonnummer, Mail-Adresse und Namen eingibt, ist bereits in die Falle getappt. Denn die Abzocke versteckt sich im Kleingedruckten: Wer sich anmelde, so die Erklärung in mittelgrüner Schrift auf hellgrünem Untergrund, soll die Seite 14 Tage lang gratis testen dürfen. Danach verpflichtet sich der Kunde, zwei Jahre lang neun Euro im Monat zu zahlen. Macht einen Abopreis von schlappen 216 Euro.

Quelle: www.baden-online.de


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Update für Firefox und Co.

Mozilla: Sicherheits-Updates für Firefox, Seamonkey und Thunderbird

Mit den am gestrigen Abend bereit gestellten neuen Versionen sind einige Sicherheitslücken geschlossen worden. Zugleich endet damit die Unterstützung für ältere Mozilla-Produktlinien.

Die Mozilla-Entwickler haben gestern Abend eine Reihe neuer Versionen ihrer Internet-Programme Firefox, Thunderbird und Seamonkey veröffentlicht. Für jedes dieser Programme endet damit zugleich auch wie angekündigt die Unterstützung für ältere Versionszweige zugleich auch wie angekündigt die Unterstützung für ältere Versionszweige, die bislang noch durch Sicherheits-Updates gepflegt wurden.

Der Web-Browser Firefox ist in der neuen Version 2.0.0.4 erschienen, parallel dazu ist auch die Version 1.5.0.12 bereit gestellt worden. In beiden sind fünf Sicherheitslücken geschlossen worden, die einen möglichst kurzfristigen Umstieg ratsam erscheinen lassen. Firefox 1.5.0.12 ist die letzte Version der 1.5-Linie und enthält eine Update-Funktion, die einen einfachen und direkten Umstieg auf die Versionslinie 2.0 ermöglichen soll. Dazu sollen Nutzer dieser Version in ein paar Wochen eine automatische Update-Benachrichtigung erhalten und dann zu Firefox 2.0.0.4 wechseln.

Auch die Entwickler der Web-Suite Seamonkey haben sich nach längerer Pause wieder mit neuen Versionen zurück gemeldet. Seamonkey 1.1.2 ist auf dem Stand von Firefox 2.0.0.4, Seamonkey 1.0.9 entspricht Firefox 1.5.0.12, jeweils bezogen auf die Browser-Komponente. Seamonkey enthält als Nachfolger der Mozilla Suite außerdem ein Mail- und News-Programm, einen IRC-Client (Chatzilla) sowie einen HTML-Editor (Composer). Der Versionszweig 1.0.x wird mit der Version 1.0.9 eingestellt.

Das Mail-Programm Thunderbird erhält ebenfalls noch ein letztes Update für die 1.5-Linie. Die neue Version 1.5.0.12 schließt zwei Sicherheitslücken. Eine Aktualisierung für die neuere 2.0-Linie ist derzeit noch nicht erhältlich, die Version 2.0.0.4 sollte jedoch in Kürze erscheinen.

Eine Übersicht über die in den Mozilla-Programmen geschlossenen Sicherheitslücken liefert das Mozilla Security-Center, nach Produkten und Produktversionen geordnet.



Pfilchtangaben auf eMails

Pflichtangaben auf eMails

Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben in geschäftliche eMails aufzunehmen.Nunmehr - weitgehend unbemerkt - hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf eMails erweitert: Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit deutlich gemacht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMail-Korrespondenz aufgenommen werden müssen - z.B. in einer eMail-Signatur.


So ist z.B. eine GmbH verpflichtet, in Ihren eMails ab dem 01.01.2007 u.a. folgende Angaben einzufügen:

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft
  • das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft
  • die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen

Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber in Anspruch genommen - also kostenpflichtig abgemahnt - wird.



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