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Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten
Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig (Az. 1 BvR 1299/05). Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Quelle heise.de mehr unter heise.de
Kein grundsätzlicher Anspruch auf Umtausch
Der Online-Handel boomt und das hat seine Gründe: kein Gedränge, keine Ladenschlusszeiten und ein komfortables Rückgaberecht. Viele Kunden haben sich schon so daran gewöhnt, dass sie hier die Waren sogar ohne Begründung zurückgeben können, dass sie das inzwischen auch im stationären Handel erwarten. Es gibt sicherlich auch Händler, die diesem Druck nachgeben und mit entsprechenden Services gegen den Online-Handel punkten wollen. Eine Verpflichtung zum Umtausch oder Rücknahme der Ware gibt es aber nach wie vor nicht. Darüber musste sich jetzt auch eine Verbraucherin vor dem Amtsgericht München belehren lassen. Kunde muss Vereinbarung nachweisen
Ouelle : http://www.heise.de/resale/artikel/Kein-grundsaetzlicher-Anspruch-auf-Umtausch-1430676.html
Virenschutz für iPhone und Android-Handys
In Zukunft muss man damit rechnen, dass sich die Viren immer weiter entwickeln und ihre Qualität "verbessern". Einige Schadprogramme können mittlerweile auch die Daten des Handys ausspionieren und somit vor allem bei Geschäfts-Handys großen Schaden anrichten. Die Viren machen auch vor dem iPhone nicht halt, obwohl Computer-Viren auf Computern von Apple meist keine Chance haben. Ende letzten Jahres breitete sich in Australien der erste Wurm auf dem Apple iPhone aus. Er gelang über offene SSH-Zugänge auf iPhones, bei denen das Betriebssystem mithilfe eines Jailbreaks freigeschaltet war. Immerhin können sich die iPhone-Besitzer gegen diesen Schädling mit einfachen Mitteln schützen, indem sie die von Apple vorgegebenen Passwörter für die Zugänge mobil und root durch eigene ersetzen.
weiter unter www.handy-mc.de Quelle
BSI ruft zum DNS-Check auf
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Dazu hat das Amt gemeinsam mit der Deutschen Telekom und dem Bundeskriminalamt eine Webseite unter der URL http://www.dns-ok.de/ aufgesetzt. Internetkriminelle hatten die Schadsoftware über das "DNS-Changer-Botnetz" auf 4 Millionen Rechnern in 100 Ländern verbreitet und dabei die DNS-Einstellungen von Windows- und Mac-Usern manipuliert. Die Betreiber wurden im November von der amerikanischen Bundespolizei FBI und europäischen Ermittlungsbehörden verhaftet. Das FBI hat danach die bösartigen DNS-Server durch korrekt arbeitende ersetzt. Diese sollen aber zum 8. März abgeschaltet werden. Daher sollten Internetznutzer ihre Systeme auf Befall überprüfen, da sonst ab März die DNS-Namen nicht mehr aufgelöst werden. Ist das System von der Schadsoftware befallen, liefert der "infizierte" DNS-Server die IP-Adresse eines Servers zurück, der eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige bekommt. Auf einem sauberen System erscheint eine grüne Statusmeldung.Betroffene bekommen auf www.dns-ok.de Empfehlungen, wie die korrekte Systemeinstellung wiederherzustellen ist; sie können beispielsweise ihr System mit dem Tool "DE-Cleaner" bereinigen. Zu beachten ist aber, dass dieser Test kein allgemeiner DNS-Check ist. Manipulationen an der Namensauflösung durch andere Schädlinge lassen sich damit nicht aufspüren.
Quelle http://www.heise.de/security/meldung/BSI-ruft-zum-DNS-Check-auf-1407567.html
Keine Hektik beim sozialen Netzwerken
Auch Facebook, Twitter, Xing und Co. sind kein Garant für Kundenfindung und -Bindung. Ohne Plan, Prozesse und passende Mitarbeiter kann man sich Sozialstress im Web 2.0 erst einmal sparen. Mehr zu diesem Thema unter der Quelle heise.de
Über 200 neue Urteile im Kompendium Internetrecht
Zum Frühlingsbeginn liegt das Kompendium Internetrecht in neuer Version vor. Diesmal wurden vor allem Urteile eingearbeitet, die sich seit der vorigen Ausgabe vom Oktober 2010 angesammelt haben. Das 557 Seiten dicke Skript ist kostenlos auf der Website der Uni Münster als PDF-Datei erhältlich. "Das letzte Jahr war nur durch wenige Gesetzesänderungen geprägt", schreibt Professor Thomas Hoeren, der das Kompendium verantwortet. "Die Politik hielt sich ruhig und brütet erst jetzt Gesetzesprojekte aus wie zum Beispiel zur DE-Mail oder zum Arbeitnehmerdatenschutz." Das Kompendium enhalte aber mehr als 200 neue Urteile wie zum Beispiel die EuGH-Entscheidung in Sachen GoogleAd und zum Verbraucherschutzrecht. Dazu kommen Überarbeitungen etwa zum grenzüberschreitenden Datenaustausch. (anw). Mehr zu diesem Thema unter der Quelle heise.de
Kostenlose Taschenfibel zum Thema Abmahnung
"Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" in aktualisierter Neuauflage erschienen
Ob Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Domainrecht, die juristischen Fallstricke für Unternehmer sind zahlreich. Eine Art "Erste Hilfe" Fibel zum Thema bietet die Rechtsanwaltskanzlei Seifried IP Rechtsanwälte in Frankfurt an. Das Ebook "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" wird kostenlos zum Download bereit gestellt. Ein Angebot, dass bereits 25.000 User genutzt haben. Nun wurde das Werk nochmal überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung rund um das Thema Abmahnung angepasst, insbesondere zu den Themen Vollmachtsvorlage, Patentanwaltskosten und Rechtsmissbrauch.
Fragen wie "muss ich überhaupt reagieren?", "muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?", "was passiert, wenn ich dagegen verstoße?" "zahlt meine Rechtschutzversicherung?" und "wie kann ich mich wehren?" werden hier ausführlich beantwortet.
Ein besonderer Schwerpunkt wurde außerdem auf die möglichen Schwächen einer eingegangenen Abmahnung gelegt, die auch für Laien leicht verständlich erklärt werden. Die Fibel erläutert, woran man beispielsweise eine zweifelhafte Abmahnung erkennt und welche Indizien darauf schließen lassen, dass die behaupteten Ansprüche nicht oder zumindest nicht so wie vom Gegner behauptet, durchsetzbar sind. Die Neuauflage enthält außerdem einen kurzen Überblick über das Immaterialgüterrecht, also den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht.
Der Anhang enthält zudem als Beispiele zwei Muster von vorformulierten Unterlassungserklärungen mit typischerweise verwendeten Klauseln. Eine Unterlassungserklärung betrifft eine wettbewerbsrechtliche/ lauterkeitsrechtliche Abmahnung, die zweite eine markenrechtliche Abmahnung. Die einzelnen Klauseln werden ausführlich erläutert.
Quelle:
http://www.heise.de/resale/artikel/Erste-Hilfe-Kostenlose-Taschenfibel-zum- Thema-Abmahnung-1180168.html
Elektronische Rechnungsabwicklung
Neues Nachschlagewerk für Unternehmen Praxisorientierte Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Geschätzte 28,5 Milliarden Rechnungen werden in Europa pro Jahr auf dem Postweg versandt. Entsprechend hoch sind die Kosten für Porto und Papier, mit denen die Unternehmen, die die Rechnung ausstellen, belastet werden. Dazu kommen noch die manuellen Prozesse, beispielsweise für die Übertragung der Rechnungsdaten in das Buchhaltungssystem des Rechnungsempfängers.
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GEZ hat Handy-Nutzer auf dem Kieker
Ginge es nach der Gebühren-Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sollten alle Internetnutzer ohne Fernseher künftig zu GEZ-Vollzahlern werden. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen wären betroffen. Zahlreiche Branchenexperten melden Bedenken an. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) befürchtet schwerwiegende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, sollte sich das neue Gebührenmodell durchsetzen. Was halten Sie davon? Machen Sie mit bei unserer Online-Umfrage zum neuen GEZ-Vorstoß. mehr ...
Alles über Windows 7
Microsoft und eload24 bringen Ihnen Windows 7 näher. Bei eload24 gibt es die besten eBooks zu Windows 7 - und Sie können sie lesen. Machen Sie sich schlau, erfahren Sie alles über Windows 7, was Sie wissen müssen. Diesmal den eBook-Bestseller: "Windows 7: Multimedia im Griff".
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