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BSI ruft zum DNS-Check auf
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Dazu hat das Amt gemeinsam mit der Deutschen Telekom und dem Bundeskriminalamt eine Webseite unter der URL http://www.dns-ok.de/ aufgesetzt. Internetkriminelle hatten die Schadsoftware über das "DNS-Changer-Botnetz" auf 4 Millionen Rechnern in 100 Ländern verbreitet und dabei die DNS-Einstellungen von Windows- und Mac-Usern manipuliert. Die Betreiber wurden im November von der amerikanischen Bundespolizei FBI und europäischen Ermittlungsbehörden verhaftet. Das FBI hat danach die bösartigen DNS-Server durch korrekt arbeitende ersetzt. Diese sollen aber zum 8. März abgeschaltet werden. Daher sollten Internetznutzer ihre Systeme auf Befall überprüfen, da sonst ab März die DNS-Namen nicht mehr aufgelöst werden. Ist das System von der Schadsoftware befallen, liefert der "infizierte" DNS-Server die IP-Adresse eines Servers zurück, der eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige bekommt. Auf einem sauberen System erscheint eine grüne Statusmeldung.Betroffene bekommen auf www.dns-ok.de Empfehlungen, wie die korrekte Systemeinstellung wiederherzustellen ist; sie können beispielsweise ihr System mit dem Tool "DE-Cleaner" bereinigen. Zu beachten ist aber, dass dieser Test kein allgemeiner DNS-Check ist. Manipulationen an der Namensauflösung durch andere Schädlinge lassen sich damit nicht aufspüren.
Quelle http://www.heise.de/security/meldung/BSI-ruft-zum-DNS-Check-auf-1407567.html
Keine Hektik beim sozialen Netzwerken
Auch Facebook, Twitter, Xing und Co. sind kein Garant für Kundenfindung und -Bindung. Ohne Plan, Prozesse und passende Mitarbeiter kann man sich Sozialstress im Web 2.0 erst einmal sparen. Mehr zu diesem Thema unter der Quelle heise.de
Über 200 neue Urteile im Kompendium Internetrecht
Zum Frühlingsbeginn liegt das Kompendium Internetrecht in neuer Version vor. Diesmal wurden vor allem Urteile eingearbeitet, die sich seit der vorigen Ausgabe vom Oktober 2010 angesammelt haben. Das 557 Seiten dicke Skript ist kostenlos auf der Website der Uni Münster als PDF-Datei erhältlich. "Das letzte Jahr war nur durch wenige Gesetzesänderungen geprägt", schreibt Professor Thomas Hoeren, der das Kompendium verantwortet. "Die Politik hielt sich ruhig und brütet erst jetzt Gesetzesprojekte aus wie zum Beispiel zur DE-Mail oder zum Arbeitnehmerdatenschutz." Das Kompendium enhalte aber mehr als 200 neue Urteile wie zum Beispiel die EuGH-Entscheidung in Sachen GoogleAd und zum Verbraucherschutzrecht. Dazu kommen Überarbeitungen etwa zum grenzüberschreitenden Datenaustausch. (anw). Mehr zu diesem Thema unter der Quelle heise.de
Kostenlose Taschenfibel zum Thema Abmahnung
"Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" in aktualisierter Neuauflage erschienen
Ob Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Domainrecht, die juristischen Fallstricke für Unternehmer sind zahlreich. Eine Art "Erste Hilfe" Fibel zum Thema bietet die Rechtsanwaltskanzlei Seifried IP Rechtsanwälte in Frankfurt an. Das Ebook "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" wird kostenlos zum Download bereit gestellt. Ein Angebot, dass bereits 25.000 User genutzt haben. Nun wurde das Werk nochmal überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung rund um das Thema Abmahnung angepasst, insbesondere zu den Themen Vollmachtsvorlage, Patentanwaltskosten und Rechtsmissbrauch.
Fragen wie "muss ich überhaupt reagieren?", "muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?", "was passiert, wenn ich dagegen verstoße?" "zahlt meine Rechtschutzversicherung?" und "wie kann ich mich wehren?" werden hier ausführlich beantwortet.
Ein besonderer Schwerpunkt wurde außerdem auf die möglichen Schwächen einer eingegangenen Abmahnung gelegt, die auch für Laien leicht verständlich erklärt werden. Die Fibel erläutert, woran man beispielsweise eine zweifelhafte Abmahnung erkennt und welche Indizien darauf schließen lassen, dass die behaupteten Ansprüche nicht oder zumindest nicht so wie vom Gegner behauptet, durchsetzbar sind. Die Neuauflage enthält außerdem einen kurzen Überblick über das Immaterialgüterrecht, also den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht.
Der Anhang enthält zudem als Beispiele zwei Muster von vorformulierten Unterlassungserklärungen mit typischerweise verwendeten Klauseln. Eine Unterlassungserklärung betrifft eine wettbewerbsrechtliche/ lauterkeitsrechtliche Abmahnung, die zweite eine markenrechtliche Abmahnung. Die einzelnen Klauseln werden ausführlich erläutert.
Quelle:
http://www.heise.de/resale/artikel/Erste-Hilfe-Kostenlose-Taschenfibel-zum- Thema-Abmahnung-1180168.html
Elektronische Rechnungsabwicklung
Neues Nachschlagewerk für Unternehmen Praxisorientierte Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Geschätzte 28,5 Milliarden Rechnungen werden in Europa pro Jahr auf dem Postweg versandt. Entsprechend hoch sind die Kosten für Porto und Papier, mit denen die Unternehmen, die die Rechnung ausstellen, belastet werden. Dazu kommen noch die manuellen Prozesse, beispielsweise für die Übertragung der Rechnungsdaten in das Buchhaltungssystem des Rechnungsempfängers.
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GEZ hat Handy-Nutzer auf dem Kieker
Ginge es nach der Gebühren-Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sollten alle Internetnutzer ohne Fernseher künftig zu GEZ-Vollzahlern werden. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen wären betroffen. Zahlreiche Branchenexperten melden Bedenken an. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) befürchtet schwerwiegende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, sollte sich das neue Gebührenmodell durchsetzen. Was halten Sie davon? Machen Sie mit bei unserer Online-Umfrage zum neuen GEZ-Vorstoß. mehr ...
Alles über Windows 7
Microsoft und eload24 bringen Ihnen Windows 7 näher. Bei eload24 gibt es die besten eBooks zu Windows 7 - und Sie können sie lesen. Machen Sie sich schlau, erfahren Sie alles über Windows 7, was Sie wissen müssen. Diesmal den eBook-Bestseller: "Windows 7: Multimedia im Griff".
http://www.eload24.com/product/show/1084
Sicheres Löschen: Einmal überschreiben genügt
Seit Jahrzehnten hält sich die Mär, dass man Daten auf Festplatten mehrfach mit unterschiedlichen Mustern überschreiben muss, um sie wirklich sicher zu löschen. Und das obwohl selbst spezialisierte Datenrettungsunternehmen unumwunden zugeben: Wenn eine Festplatte auch nur einmal mit Nullen überschrieben wird, sind alle Daten unwiederbringlich verloren. Der Forensikexperte Craig Wright wollte mit dieser Legende endlich aufräumen. In einer wissenschaftlichen Untersuchung hat er zusammen mit Kollegen Festplatten verschiedener Hersteller und unterschiedlichen Alters unter die Lupe genommen, Daten unter kontrollierten Bedingungen überschrieben und die magnetischen Oberflächen anschließend mit einem Magnetkraftmikroskop untersucht. Das Paper wurde auf der ICISS 2008 vorgestellt und bei Springer in den Lecture Notes in Computer Science veröffentlicht (Craig Wright, Dave Kleiman, Shyaam Sundhar R.S.: Overwriting Hard Drive Data: The Great Wiping Controversy). Das Ergebnis: Ob uralte 1-GByte-Platte oder (zum Zeitpunkt der Studie) aktuelles Laufwerk, nach einmaligem Überschreiben der Daten ist die Wahrscheinlichkeit, noch etwas rekonstruieren zu können, praktisch null. Na ja, nicht ganz: Wenn es um ein einziges Bit geht, von dem man ganz genau weiß, wo es steht, dann kann man es (in einem der genannten Beispiele) mit 56 Prozent Wahrscheinlichkeit korrekt rekonstruieren. Für ein Byte müsste man dann aber schon 8 Mal richtig liegen, was nur noch mit 0,97 Prozent Wahrscheinlichkeit klappt. Tja, und bei größeren Datenmengen jenseits von einem Byte ... Das hindert freilich die Anbieter von Datenlöschprogrammen nicht, Software feilzubieten, die nach jahrzehntealten, für Disketten entwickelten Sicherheitsstandards Daten bis zu 35-mal überschreibt. Das gibt dem Löschenden das psychologisch wichtige Gefühl es gründlich gemacht zu haben, ist aber reine Zeitverschwendung. Viel wichtiger für sicheres Löschen ist es, auch tatsächlich alle Kopien der zu löschenden Daten zu überschreiben. Hat man ein sensibles Dokument auf einem PC bearbeitet, so genügt es bei weitem nicht, die Datei zu überschreiben. Denn im Laufe der Bearbeitung sind die Daten unzählige Male in temporäre Dateien, Backups, Schattenkopien, Auslagerungsdateien und wer weiß wohin gespeichert worden. Um wirklich sicher zu gehen, dass auf einer PC-Festplatte nichts mehr zu retten ist, muss man sie Sektor für Sektor vollständig überschreiben. Das kostet zwar Zeit, aber kein Geld: Der dd-Befehl jeder x-beliebigen Linux-Distribution tut's ganz vorzüglich. Quelle: heise.de
Pfilchtangaben auf eMails
Pflichtangaben auf eMails Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben in geschäftliche eMails aufzunehmen.Nunmehr - weitgehend unbemerkt - hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf eMails erweitert: Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit deutlich gemacht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMail-Korrespondenz aufgenommen werden müssen - z.B. in einer eMail-Signatur. So ist z.B. eine GmbH verpflichtet, in Ihren eMails ab dem 01.01.2007 u.a. folgende Angaben einzufügen: - Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft
- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft
- die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist
- alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber in Anspruch genommen - also kostenpflichtig abgemahnt - wird.
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